04-03-2010: Madoff : Deminor nimmt Stellung zu der heutigen Entscheidung des Luxemburger Gerichts im Fall von Luxalpha


Deminor nimmt Kenntnis von der heutigen Entscheidung des Tribunal d'Arrondissement de Luxembourg (eines erstinstanzlichen Gerichtes) mit der die Durchsetzung von Ansprüchen von Investoren von Luxalpha gegen Rechtspersönlichkeiten von UBS und E&Y als nicht zulässig deklariert wird. Das Gericht entschied, dass Schadensersatzansprüche gegen UBS und E&Y einzig und allein seitens der vom Gericht ernannten Liquidatoren von Luxalpha geltend gemacht werden können.

 

Deminor beklagt den Umstand, dass europäische Investoren von in Luxemburg domizilierten UCITS-Fonds ihre Rechte, die sich aus der UCITS Legislation ergeben, nicht vor luxemburgischen Gerichten durchsetzen können. Die Ansprüche der individuellen Investoren sind völlig andere als jene des Fonds, die von den Liquidatoren verfolgt werden. Sie basieren auf einer völlig anderen rechtlichen Grundlage und haben zu Verlusten geführt, die sich von den Verlusten des Fonds unterscheiden. Eine Entscheidung eines luxemburgischen Gerichtes zum Zwecke der Ernennung von Liquidatoren darf nicht dazu führen, dass Investoren ihres fundamentalen Rechts der Geltendmachung von Entschädigungen für ihre individuellen Verluste beraubt werden. Sollte dies der Fall sein, dann wäre die europäische UCITS-Direktive, deren Ziel im "Schutz der Investoren gegen Mißbrauch durch die Einführung bestimmter minimaler Sicherungsmechanismen" indem u.a. Investoren mit dem direkten Klagrecht im Fall von Verlusten ausgestattet werden, ihrer Substanz völlig beraubt. Irische Gerichte haben es zugelassen, dass individuelle Investoren ihre Ansprüche im Falle des Thema International Fund verfolgen können auf der Basis derselben europäischen Direktive und auch in verschiedenen anderen Ländern sind bei den Klageverfahren der Investoren Fortschritte zu verzeichnen.

 

Auf ihrer Website rühmt sich die Regierung von Luxemburg Investorenschutz zu einer Topriorität gemacht zu haben ("bien réglementée par une autorité de surveillance compétente et proactive, la place a développé une forte cutlture de protection de l'investisseur"), aber mehr als ein Jahr nach der Aufdeckung des Madoff-Betrugsfalles hat die Financial Community Grund genug an der Ernsthaftigkeit solcher Aussagen als auch an der Implementierung der EU-Regulierung in Luxemburg zu zweifeln.

 

Deminor erinnert daran, dass der US Konkursverwalter der Madoff-Vermögensmasse (Irvin Picard) gegenwärtig mehr als USD 400 Millionen als Claw-Back von Luxalpha wiederzugewinnen versucht. Es besteht ein substantielles Risiko, dass Gelder, die seitens Luxalpha von UBS und E&Y wiedergewonnen werden in die Madoff-Vermögensmasse in die Vereinigten Staaten zurückfließen, wonach diese weiterverteilt werden unter allen Fonds ohne Rücksicht auf die spezifische rechtliche Situation der einzelnen Fonds.

 

Deminor hat im Oktober 2009 im Auftrag seiner Kunden eine Klage gegen Luxalpha wegen der Veröffentlichung eines irreführenden Prospektes und der Genehmigung des illegalen Fonds eingereicht. Deminor bestärkt Investoren darin eine ähnlichen Klage gegen den Fond einzureichen, um eine volle Kompensation ihrer Verluste zu erreichen, eine volle Wirkung der rechtlichen Argumente sicherzustellen und den negativen Konsequenzen der Claw-Backs von Irvon Picard zu entgehen. Wir sind überzeugt, dass die heutige Entscheidung die Position der Investoren die direkt gegen den Fonds geklagt haben nicht betrifft.


Das Gericht hat keine Entscheidung getroffen bezüglich einer anderen Vorbringung seitens UBS und E&Y - gemeint sind die nicht im Aktionärsregister des Fonds verzeichneten Investoren ohne rechtlichen Rang ("intérêt à agir"). Das Gericht vertritt die Meinung, dass es in dieser Frage nicht zu entscheiden hatte, nachdem die Ansprüche der individuellen Investoren schon von Anfang an als für nicht zulässig erklärt worden sind. Klagefälle von individuellen Investoren in Fonds, die sich nicht in der Liquidation befinden, sind von diesem Urteil nicht betroffen.

 

Deminor wird energisch weiter für die Verteidigung der Rechte seiner Kunden gegen den Luxalpha Fonds und seine Serviceprovider eintreten. Um es genauer auszudrücken: Am 25. Februar 2010 hat Deminor eine Klageschrift gegen UBS, E&Y und die CSSF eingereicht, die auf die Offenlegung von verschiedenen Dokumenten abzielt, die wahrscheinlich demonstrieren, dass UBS Jahr um Jahr falsche Angaben gegenüber der CSSF über die Identität des zur Besicherung der Vermögensbestandteile von Luxalpha von ihr ernannten Sub-Custodians gemacht hat und auf diese Weise die Fortexistenz eines Fonds ermöglicht hat, der illegal in seinem Durchbrechung fundamentaler Bestimmungen des luxemburgischen Gesetzes.


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